VGH bestätigt: Vergabepraxis der Sportwetten-Lizenzen ist verfassungswidrig
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 06.11.2024
Nun ist es offiziell: Die Vergabepraxis der Konzessionen, die vom Bundesland Hessen ausgeht, wurde in einem aktuellen Urteil vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel für verfassungswidrig erklärt, die ohnehin auf Eis gelegte Vergabe der 20 Konzessionen damit endgültig gestoppt. Da das Verfahren nicht anfechtbar ist, die die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs die letzte und verbindliche zum Problemfall.
Update: Trotz der Kritik an der Vergabepraxis und dem Urteil des VGH hat die Regulierungsbehörde Darmstadt im März 2021 weiterer Sportwetten-Lizenzen an Buchmacher ausgegeben. Erteilt wurden sie an Wegame Ltd. Das Unternehmen hält mehrere Buchmacher-Marken und darf nur durch die offizielle Sportwetten-Lizenz Wetten auf dem deutschen Markt anbieten bei Betsson, Betsafe, Casinowinner, Guts, Nordicbet, Rizk Sport sowie Schnellwetten.
Inhaltsverzeichnis
- Aktuelles Verfahren ist fehlerhaft
- Starke Kritik am Glücksspielkollegium
- Hessens Innenminister fordert unbegrenzte Konzessionsvergabe
- Neuregelung der Konzessionsvergabe ist notwendig
- Verfassungsrechtlich und europarechtlich zulässige Variante des Glücksspielvertrags
Aktuelles Verfahren ist fehlerhaft
Die Richter bestätigten, dass das derzeitige Verfahren fehlerhaft und intransparent sei. In Kassel heißt es sogar, dass die derzeit gültigen Vorschriften eine demokratische Lösung des Konzessionverfahrens verhinderten. Mit dieser Bestätigung ist der deutsche Glücksspielstaatsvertrag erneut erheblich ins Wanken gekommen. Eine Änderung der bestehenden Vorschriften ist vor diesem Hintergrund unumgänglich.
Starke Kritik am Glücksspielkollegium
Das Glücksspielkollegium – eine vom Bundesland Hessen betriebene Institution, die über die Vergabe der Konzessionen entscheiden sollte – wurde durch das Gericht ebenfalls scharf kritisiert. So sei diese Instanz nicht demokratisch legitimiert und da sie aufsichtsfrei agiert auch nicht ausreichend gegen Korruption und Intransparenz bei der Vergabe der Lizenzen geschützt.
Hessens Innenminister fordert unbegrenzte Konzessionsvergabe
Die gerichtliche Entscheidung wird dem hessischen Innenministerium, das in der vergangenen Woche einen neuen Vorschlag zur unbegrenzten Vergabe von Sportwetten-Konzessionen veröffentlichte, sicher weitere Unterstützer bringen. Damit der Vorschlag der schwarz-grünen Regierung in Wiesbaden, die Konzessionen zukünftig nicht mehr auf 20 Stück zu beschränken, sondern die Lizenzen unbegrenzt zu verteilen als Gesetzänderung in den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag eingeht, müssen die Innenminister der einzelnen Bundesländer dem Vorschlag zustimmen.
Neuregelung der Konzessionsvergabe ist notwendig
Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag ist in seiner aktuellen Fassung seit 2012 gültig. Seit Mai 2015 hatte das Bundesland Hessen, das laut Vertrag die Aufgabe erhalten hat, 20 Konzessionen an private Wettanbieter zu verteilen, diese umstrittene Art der Verteilung von Lizenzen gestoppt, da das Verwaltungsgericht Wiesbaden dem Verfahren Intransparenz bescheinigt hatte. Zudem sei es nicht konform zum geltenden EU-Recht, urteilte das Wiesbadener Gericht schon damals. Nun hat auch das hessische Verwaltungsgericht als höhere Instanz dieses Urteil bestätigt.
Verfassungsrechtlich und europarechtlich zulässige Variante des Glücksspielvertrags
Bei einer Neuregelung der Konzessionsvergabe müsse neben der verfassungsrechtlichen Seite insbesondere auf eine europarechtlich zulässige Variante geachtet werden, forderte ein Vertreter des Deutschen Lottoverbands. Auch Mathias Dahms, Vorsitzender des Deutschen Sportwetten Verbands, kommentierte den Gerichtsbeschluss dahingehend, dass der Gesetzgeber nun mit den Sportwettenanbietern in einen „konstruktiven Dialog über einen glücksspielrechtlichen Paradigmenwechsel“ treten sollen: „Das Regulierungschaos muss ein Ende haben.“ Der Gesetzgeber hat mit der Urteilsbegründung nun aufgezeigt bekommen, an welchen Stellen der Glücksspielvertrag schnellstmöglich nachgebessert werden muss, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhalten.
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