Live-Wetten in Wien: Verbot ab 2024?
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 13.11.2024
Bestimmten Wettanbietern soll ab Anfang 2016 der Betrieb von Live-Wetten in Wien untersagt werden – so der ursprüngliche Plan der Wiener Stadtregierung. Eine Änderung des Wiener Wettgesetzes ist bereits seit November in Arbeit. Bevor der Wiener Landtag den Gesetzentwurf jedoch verabschieden kann, muss er von der zuständigen EU-Kommission zugelassen werden, was wohl noch mehrere Monate dauern wird. Dass das Gesetz zum Jahresbeginn in Kraft treten wird, ist somit fraglich. Ohnehin ist der Entwurf nicht völlig schlüssig, was wohl auch Kritik von Seiten des EuGH hervorrufen wird.
Inhaltsverzeichnis
- Änderung des Wiener Wettgesetzes
- Verbot trifft nicht sofort in Kraft
- Kritik vom europäischen Gerichtshof
Änderung des Wiener Wettgesetzes
Das Wiener Wettgesetz beruht auf der Rechtsgebung aus dem Jahr 1919, wurde bis heute jedoch schon mehrmals revidiert. Den aktuellen Anforderungen, Korruption und Manipulation zu bekämpfen, genügt es jedoch schon lange nicht mehr. Die aktuell geplante Novellierung ist wohl die umfangreichste seit jeher.
Neben einer Reihe von Maßnahmen, welche die Prävention von Wettbetrug und den Spielerschutz in den Vordergrund stellen, erhält der Gesetzentwurf auch den Vorschlag, künftig bestimmte Arten von Live-Wetten zu verbieten. Verboten werden sollen beispielsweise eine Live-Wetten auf den nächsten Torschützen eines Fußballspieles, auf Einwürfe oder aber Wetten auf die Gabe von Strafkarten. In einer freiwilligen Selbstverpflichtung haben sich bereits mehrere Wettanbieter verpflichtet, auf dem österreichischen Markt derartige Wetten nicht mehr anzubieten. Auch Wetten von U18-Mannschaften wird man nicht mehr anbieten. Weiterhin erlaubt und angeboten werden auch laut Gesetzesentwurf Live-Wetten auf „Teilergebnisse oder das Endergebnis“.
Verbot trifft nicht sofort in Kraft
Weiterhin sieht der Entwurf ohnehin vor, dass das Verbot von Live-Wetten nicht sofort mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft tritt, sondern dass jene Wettanbieter, die bereits eine Konzession erhalten haben, sich erst ein Jahr später mit dem Verbot auseinandersetzen müssen. Für Buchmacher ohne entsprechende Lizenz gilt das Verbot dagegen sofort. Für Wettanbieter, die ihre Angebote online bereitstellen, wird das Verbot nicht gelten – diese sind ohnehin für den österreichischen Gesetzgeber nicht zu kontrollieren.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Wiener Stadtregierung das Automatenglücksspiel verboten. In mehreren österreichischen Ländern sind auch die Live-Wetten bereits verboten, so beispielsweise in Vorarlberg. Über ein Verbot diskutiert man in Tirol.
Kritik vom europäischen Gerichtshof
Da sich der EuGH noch mit dem Gesetzentwurf befasst, ist jedoch fraglich, ob dieser ohne weitere Kritik von ihm in den Wiener Landtag durchgewunken wird. Genauso wie bei der Vergabe der Konzessionen an Wettanbieter in Deutschland könnte der Gerichtshof die Benachteiligung einzelner Wettanbieter, die sich noch keine Konzession sichern konnten, rügen und somit zur Nachbesserung des Vorschlags aufrufen. Zudem ist der Zusammenhang zwischen dem Verbot von Live-Wetten und dem Rückgang von Wettmanipulation nicht gegeben, was ebenfalls zur Kritik herausfordern wird.